Ist eine Organspende auch mit Diabetes möglich?
Diabetes verhindert die Organspende nicht grundsätzlich
Es gibt eindeutig zu wenige Spenderorgane. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) weist aus, dass in 2019 bundesweit 932 Verstorbene ein oder sogar mehrere Organe gespendet haben. Demgegenüber warten in Deutschland mehr als 9.500 Patientinnen und Patienten sehnsüchtig auf ein Spenderorgan. Insofern können wir es uns gar nicht leisten, sämtliche Organe, die Menschen mit Diabetes Typ 1 oder 2 potenziell spenden könnten, von vornherein auszuklammern.
Allerdings müssen in diesen Fällen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Wer zum Beispiel an Typ-2-Diabetes erkrankt ist, aber eine stabile Stoffwechsellage aufweist und gerade keine Insulintherapie braucht, kann bekanntlich Blut spenden. Anders verhält es sich bei der Stammzellenspende. Menschen mit Diabetes, egal welchen Typs, sind davon ausgeschlossen.
Organspenden im Kontext von Diabetes
Jedes Jahr werden weltweit über 100.000 Organtransplantationen vorgenommen, 3.192 davon fanden 2019 in Deutschland statt. Von den gut 9.500 hierzulande wartenden Patientinnen und Patienten benötigt die Mehrzahl eine Spenderniere. Professor Dr. med. Thomas Haak ist Chefarzt am Diabetes Zentrum Mergentheim und zugleich Vorstandsmitglied bei der Deutschen Diabetes-Hilfe diabetesDE. Er erklärt, dass im Wesentlichen lediglich bei einem positiven HIV-Test oder einer akuten Krebserkrankung auf Spenderorgane verzichtet werden muss.
Bei anderen Erkrankungen, eben auch Diabetes Typ 1 oder 2, unterliegt es der individuellen Entscheidung der Ärzte unter Beachtung des Zustandes der Organe, wie in jedem Einzelfall zu verfahren ist. Haak erläutert weiter, dass es auch keine festgelegten Altersgrenzen für Organ- oder Gewebespenden gibt. Wer sich als Diabetes-Patient für die Organspende entscheidet, sollte seine Stoffwechselerkrankung aber auf dem Organspendeausweis unter „Platz für Anmerkungen / Besondere Hinweise“ vermerken.
Rechtliches
Organe dürfen nur dann entnommen werden, wenn ein Mensch für hirntot erklärt ist und ein Organspendeausweis vorliegt oder die Zustimmung dazu im Rahmen einer Patientenverfügung vorliegt. Wenn diese zwei wichtigen Kriterien nicht erfüllt sind, sind die Angehörigen gefragt, die Entscheidung im Sinne des Verstorbenen zu treffen.
Aber lassen wir Prof. Haak in der Sache noch einmal zu Wort kommen. Er weist darauf hin, dass Menschen mit Diabetes Typ 1 oder 2 aufgrund schwerwiegender Folgeerkrankungen oft genug selbst in die Situation kommen, dass sie dringend ein Spenderorgan brauchen. Häufig geht es dabei um chronisches Nierenversagen aufgrund einer Nephropathie.
Leider geht es in vielen Fällen gar nicht anders, als einen Lebendspender für eine Niere zu suchen und zu finden. In Deutschland gelten dafür allerdings strenge Voraussetzungen. Der freiwillige Lebendspender muss volljährig, einwilligungsfähig und medizinisch dafür geeignet sein. Darüber hinaus ist eine Lebendspende ausschließlich Verwandten ersten und zweiten Grades, dem Ehepartner oder dem eingetragenen Lebenspartner sowie verlobten Personen erlaubt. Auf jeden Fall müssen sich Spender und Empfänger durch ein hohes Maß an persönlicher Verbundenheit sehr nahestehen.