Patientenverfügung – was ist wichtig?
Nicht alles im Leben ist plan- und vorhersehbar. Um im Ernstfall abgesichert zu sein, gilt es Vorkehrungen zu treffen und hiermit unter Umständen auch schwere Entscheidungen präventiv von den Angehörigen zu nehmen. Mit einer Patientenverfügung kann man selbst regeln, wie ihm krankheitsbedingten Ernstfall zu verfahren ist und welche Form der Behandlung und der lebenserhaltenden Maßnahmen man wünscht und welche nicht.
Was ist eine Patientenverfügung?
Die Patientenverfügung tritt in Kraft, wenn die erkrankte oder verunfallte Person handlungsunfähig ist und eine medizinische Versorgung unumgänglich ist. Sie regelt, welche Arten der weiteren Behandlung der Patient wünscht, welche er ablehnt und ob er unter gewissen Umständen am Leben gehalten werden will. Eine Patientenverfügung soll in Krisensituationen die nahen Angehörigen aus der Pflicht nehmen, eine schwerwiegende Entscheidung treffen zu müssen und sie ist bindend für jeden Arzt – ob Internist, Chirurg oder auch Gastroenterologe.
Was gehört in eine Patientenverfügung?
Neben dem Name, der Anschrift und dem Geburtsdatum, gehört auch eine präzise Beschreibung dessen hinein, unter welchen Bedingungen die Patientenverfügung greifen soll sowie eine Festlegung, welche medizinischen Maßnahmen erwünscht sind. Sollte der Patient beispielsweise ins Koma fallen, regelt die Patientenversorgung, inwieweit die weitere Versorgung fortgesetzt werden darf. Auch im Hinblick auf Erkrankungen des Darm oder des Magens können Vorkehrungen getroffen werden, die beispielsweise eine Behandlung durch einen Gastroenterologe regeln. Ähnlich des Testaments ist auch eine Patientenverfügung an keine feste Form gebunden und muss nicht notariell beglaubigt werden. Es gehört jedoch auch das Datum des Abschlusses und eine Unterschrift unter das Dokument.
Welche Fälle könnten eine Patientenverfügung notwendig machen?
Neben Unfällen und nicht vorhersehbaren medizinischen Notfällen, z.B. im Falle eine Herzinfarktes oder eines Schlaganfalls, können Patientenverfügungen auch bei Erkrankungen, die einen nicht in Gänze vorhersehbaren Verlauf haben, sinnvoll und notwendig sein. Auch für Diabetiker macht eine Patientenverfügung Sinn, denn sie regelt, wie die weitere Diabetesbehandlung zu handhaben ist, sollte der Patient nicht mehr selbst darüber entscheiden können.
Weitere Regelungen in der Patientenverfügung
Auch kann in einer Patientenverfügung ähnlich eines Organspendeausweises festgehalten werden, ob und welche Organe man im Falle des Todes spenden möchte. So können neben dem Herz, der Lunge, der Nieren und der Leber auch die Bauchspeicheldrüse und der Darm gespendet werden. Auch ist die Spende von Teilen des Auges (Horn- und Lederhaut), von Herzklappen und weiteren Gewebearten möglich. Die Patientenverfügung regelt überdies auch die weitere Betreuung und die Wünsche hinsichtlich der Pflege, sollte eine Pflegenotwendigkeit eintreten.